Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Bestandteil einer Auftragsausführung der Firma GAUSS-LVS mbH sind diese AGB. Sie werden vom Auftraggeber bei Erstbestellung einer Software anerkannt, und gelten auch für alle weiteren Aufträge, die in unregelmäßigen Abständen erteilt werden können. Abweichende Auftragsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich gesondert vereinbart sind. Nur ein von GAUSS-LVS mbH bestätigter Auftrag ist rechtsverbindlich.

  2. Erteilte Aufträge werden von GAUSS-LVS mbH gewissenhaft und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmann ausgeführt. Beratungsleistungen und technische Leistungen haben dem letzten unstreitig anerkannten Stand der Wissenschaft und der Technik im kommerziellen Bereich in Deutschland zu entsprechen.

  3. Zur Erreichung des beabsichtigten Auftragserfolges und soweit notwendig, wird GAUSS-LVS mbH sich mit dem Auftraggeber von Fall zu Fall abstimmen. Der Auftraggeber hat seinen vereinbarten Mitwirkungspflichten ohne Verzug nachzukommen.

  4. Durch die Annahme eines Auftrages wird kein wie auch immer geartetes Gesellschafts- oder Dienstverhältnis begründet.

  5. Nach Auftragsbeendigung erteilt GAUSS-LVS mbH dem Auftraggeber Rechnung entsprechend dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Ist Vorkasse vereinbart, muss dies gesondert vereinbart oder schriftlich bestätigt sein. Die Rechnung wird mit Erhalt fällig und ist ohne Abzug auf das von GAUSS-LVS mbH bezeichnete Konto zu überweisen. Im Verzugsfalle sind fällige Forderungen banküblich, mindestens jedoch mit 6% zu verzinsen. Bestehen seitens des Auftraggebers Einwände gegen die Rechnung, hat er dies GAUSS-LVS mbH unter Darlegung der Gründe unverzüglich, längstens jedoch binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang, schriftlich mitzuteilen. Ansonsten kann GAUSS-LVS mbH davon ausgehen, dass ihre Rechnung anerkannt ist.

  6. GAUSS-LVS mbH darf sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen der Hilfe Dritter bedienen.

  7. Liefert, vermittelt oder stellt GAUSS-LVS mbH dem Auftraggeber Hardware, Standardsoftware, Netzwerke oder Datenleitungen zur Verfügung, so gelten die Gewährleistungsbedingungen der Lieferanten. Etwaige Gewährleistungsansprüche tritt GAUSS-LVS mbH schon heute an den Auftraggeber ab, der die Abtretung annimmt. In vorgenannten Fällen wird der Auftraggeber seine Gewährleistungsansprüche direkt gegen den Zulieferanten geltend machen, wobei GAUSS-LVS mbH ihn seinem berechtigten Begehren beratend und unter Offenlegung der Abtretung zu unterstützen hat.

  8. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge schriftlich innerhalb 8 Tage, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.

  9. Beim Erwerb einer Software-Lizenz erhält der Kunde ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software.

  10. Die Haftung von GAUSS-LVS mbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann, ist die Haftung höchstens auf den doppelten Betrag der vereinbarten Vergütung ohne Aufwendungspauschale beschränkt. GAUSS-LVS mbH haftet nicht für Folgeschäden. GAUSS-LVS mbH zur Verfügung gestellte Daten hat der Auftraggeber zur Schadensvorbeugung immer vor Übergabe oder Zugänglichmachung doppelt zu sichern.

  11. GAUSS-LVS mbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler bei Softwareprodukten unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingten Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb 10 Tagen vom Käufer schriftlich gerügt werden. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach 3-maligem Fehlschlag kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Im Gewährleistungsfalle muss das defekte Teil bzw. Gerät, Fehlerbeschreibung und eine Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an GAUSS-LVS mbH zur Reparatur eingeschickt werden. Die Ware muss frei eintreffen. Bei “unfrei” kann die Annahme durch GAUSS-LVS mbH verweigert werden. Durch den Austausch treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. GAUSS-LVS mbH übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.

  12. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. GAUSS-LVS mbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. BGB. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

  13. Soweit nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt, ist ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht ausgeschlossen.

  14. Allgemeines
    Mit Kauf und Erhalt der Warenlieferung erkennen Sie unsere Allgemeinen Servicebedingungen an.

  15. Garantienachweis
    Zur Prüfung Ihres Garantieanspruches ist eine Kopie der Kaufrechung notwendig. Falls diese Unterlagen nicht mitgeschickt werden, senden wir die Ware unbearbeitet gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13,00 € zzgl. Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zurück.

  16. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Paderborn.

  17. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.