SoPart® Justiz
ZB - Zeugenbetreuung u. -begleitung
Viele Zeuginnen und Zeugen, die eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung erhalten, werden mit einer Situation konfrontiert, die ihnen fremd ist. Diese kann stark belastend sein, falls die Zeugin oder der Zeuge (z. B. als Opfer eines Gewaltverbrechens) persönlich betroffen ist. Daher kann sich die Zeugin oder der Zeuge direkt an die Zeugenbetreuungsstelle wenden oder es erfolgt eine Vermittlung durch das Gericht, die Staatsanwaltschaft, polizeiliche Opferschutzbeauftragte oder das regionale Netzwerk der Opferhilfe und -beratung.
SoPart® Justiz unterstützt die Zeugenbetreuung und Zeugenbegleitung ab Ladung zum Gerichtstermin bis zum Abschluss der Hauptverhandlung u. a. bei der Planung und Wahrnehmung von Terminen (wie z.B. Begleitung bei Gericht), Telefonberatung, vertieftem Unterstützungsbedarf sowie bei der Erstellung von Briefen und sonstigen Dokumenten (wie z.B. Antrag auf eine psychosoziale Opferbegleitung). Falls es zu Terminkollisionen zwischen dem Zeugen/der Zeugin und mit dem/der Beschuldigten kommen sollte, wird dies von der Fachanwendung rechtzeitig als Warnung angezeigt.